Zum Inhalt springen

Teilrefundierung durch die Krankenkasse für Einzelsitzungen zu 50 Minuten ist möglich, wenn ein „krankheitswertiger“ Zustand nach ICD-10/11 sowie eine ärztliche Bestätigung vor der 2. Einheit vorliegen.

Kassenzuschüsse pro Einzelsitzung:
ÖGK (vormals GKK): 33,70€
BVAEB (vormals BVA-Versicherte): 50,20€
SVS (vormals SVA- und SVB-Versicherte): 50€

Einzel:  

eine Einheit dauert im Einzelsetting 50 Minuten und kostet € 120,-  

Paare:

Einheit mit 60 Minuten kostet € 145,-  

Einheit mit 90 Minuten kostet € 215,-

 Gruppen:

Preise variieren je nach Gruppengröße – daher bitte anfragen

Teilrefundierung durch die Krankenkasse für Einzelsitzungen zu 50 Minuten ist möglich, wenn ein „krankheitswertiger“ Zustand nach ICD-10/11 sowie eine ärztliche Bestätigung vor der 2. Einheit vorliegen.

Kassenzuschüsse pro Einzelsitzung:
ÖGK (vormals GKK): 33,70€
BVAEB (vormals BVA-Versicherte): 50,20€
SVS (vormals SVA- und SVB-Versicherte): 50€

Einzel:  

eine Einheit dauert im Einzelsetting 50 Minuten und kostet  € 120,-  

Paare:

Einheit mit 60 Minuten  kostet € 145,-  

Einheit mit 90 Minuten kostet € 215,-

Gruppen:

Preise variieren je nach Gruppengröße – daher bitte anfragen

Einzel:  

eine Einheit dauert im Einzelsetting 45 Minuten und kostet  € 120,-  

auch Doppel-Einheiten möglich (90 Minuten kosten € 230,-)

Gruppen:

Preise variieren je nach Gruppengröße – daher bitte anfragen

Einzel:  

eine Einheit dauert im Einzelsetting 45 Minuten und kostet  € 120,-  

auch Doppel-Einheiten möglich (90 Minuten kosten € 230,-)

Gruppen:

Preise variieren je nach Gruppengröße – daher bitte anfragen

Vereinbarte Termine sind exklusiv für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen so früh wie möglich abzusagen.

  • Kostenfreie Absage: Bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin per Telefon, WhatsApp, SMS oder E-Mail.
  • Kurzfristige Absage / Nichterscheinen: Bei Absagen unter 48 Stunden vor dem Termin oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen muss das Honorar für die ausgefallene Einheit leider in voller Höhe in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten können nicht bei den Krankenkassen eingereicht werden.